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4. März 2015
Barmenia überarbeitet Privathaftpflichtversicherung

Barmenia überarbeitet Privathaftpflichtversicherung

Alle drei Varianten der Barmenia-Privathaftpflichtversicherung wurden überarbeitet. Zu den Neuerungen zählen beispielsweise der Ausgleich des Kfz-Rabattverlustes nach einem Schaden mit einem privat geliehenen Kfz oder die Mitversicherung volljähriger, verheirateter Kinder, die im Haushalt des Versicherungsnehmers leben.

Die Barmenia hat ihre Privathaftpflichtversicherung in allen drei Varianten – dem „Premium-Schutz“, dem „Top-Schutz“ und dem „Basis-Schutz“ – umfassend überarbeitet und dank Innovationsklausel erhalten Bestandskunden kostenlose Verbesserungen im Vertrag. Zu den Neuerungen beim Barmenia Privathaftpflicht „Premium-Schutz“ zählt die Barmenia-Leistungs-Garantie: Dabei garantiert die Barmenia für einen Schaden, der über die eigenen Bedingungen nicht versichert ist, auch dann zu leisten, wenn irgendein anderer Versicherer in Deutschland leisten würde, mit wenigen Ausnahmen.

Weitere Premium-Leistungen sind beispielsweise die Erweiterungen bei mitversicherten Personen, auf alle – auch verheiratete – Familienangehörigen wie Kinder, Eltern, Geschwister, die im Haushalt des Versicherungsnehmers leben, die Mitversicherung der Kinder auch während einer Zweit- und Drittausbildung, der Ausgleich des Kfz-Rabattes nach einem Schaden mit einem privat geliehenen Kfz, die Übernahme von Betankungsschäden an geliehenen oder gemieteten Kfz oder die Übernahme von Schäden, die an den Kfz unbeteiligter Dritter beim Be- und Entladen verursacht werden.

Gebrauch von Kitesportgeräten mitversichert

Ein umfassendes „Facelifting“ erhielt zudem der „Top-Schutz“: So gab es eine Erweiterung des Einschlusses von Schäden durch deliktunfähige Kinder auch auf deliktunfähige Erwachsene. Mitversichert ist zudem der Gebrauch von Kitesportgeräten – einschließlich Kitebuggys – mit einer Leinenlänge von bis zu 30 Metern sowie von Strand-, Land- und Eisseglern. Angehoben wurde die Versicherungssumme für Mietsachschäden an mobilen Einrichtungsgegenständen in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und -häusern – von 5.000 auf nunmehr 10.000 Euro. Zudem entfällt künftig die Selbstbeteiligung für Schäden durch stationäre Photovoltaikanlagen.

Aufgewertet wurden zudem auch die Leistungen des „Basis-Schutzes“: So wurde die Pauschal-Versicherungssumme von 3 auf 5 Mio. Euro erhöht. Zudem ist auch dort der Forderungsausfallschutz ab einer Mindestschadenhöhe von 5.000 Euro mit eingeschlossen. Schäden, die deliktunfähige Kinder und Erwachsene verursacht haben, sind bis 3.000 Euro mitversichert – die Selbstbeteiligung liegt hier bei 150 Euro. (ad)